Downloads zu GoBD-konformer Datenexport / GoBD Zertifizierung
- Datenexport über die digitale LohnSchnittstelle (727.41 KB)
- GoBD-konformer Kassendatenexport (272.34 KB)
- GoBD Export-Schnittstelle für ERP-Hersteller (262.54 KB)
Für Hersteller GoBD-relevanter Software (vor allem Kassen-, Warenwirtschafts-, Finanzbuchhaltung und Lohn-Software) wird das Thema GoBD-konformer Datenexport zunehmend wichtiger. Immer mehr potenzielle Kunden machen eine Kaufentscheidung davon abhängig, ob das entsprechende System eine GoBD-Schnittstelle bzw. eine Digitale LohnSchnittstelle besitzt.
Schließlich sind diese Voraussetzung dafür, um Daten bei einer Prüfung durch die Finanzverwaltung so bereitzustellen, dass sie problemlos nach IDEA (der Prüfsoftware der Finanzverwaltung) importiert werden können.
Der Anteil der Außenprüfungen, in denen die Daten als Z3-Datenträgerüberlassung angefordert werden, steigt kontinuierlich. Damit die angeforderten Daten im von der Finanzverwaltung empfohlenen Format maschinell les- und auswertbar exportiert werden können, müssen die Systeme über eine entsprechende GoBD-Schnittstelle verfügen.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 17.06.2016, ist eine seit 2011 bestehende Empfehlung der Finanzbehörden zur Pflicht geworden. Seit dem 1. Januar 2018 muss das System zur amtlich vorgeschriebenen einheitlichen Übergabe der im Lohnkonto aufgezeichneten Daten über die „Digitale LohnSchnittstelle“ verfügen.
Die DLS ist eine klar definierte Schnittstellenbeschreibung für den Datenexport aus einem Lohnbuchhaltungssystem zur Übergabe an den Prüfer. Sie stellt sicher, dass die Dateien und Datenfelder
bereitgestellt werden können.
Das Bundeszentralamt für Steuern stellt neben einer technischen Beschreibung auch weitere Informationen nebst Daten zum Download zur Verfügung. Eine technische Überprüfung der GoBD-Konformität kann aber nur im Rahmen einer Prüfung oder vorab durch Audicon festgestellt werden.
Folgende Unternehmen haben ihre Systeme bereits über Audicon zertifizieren lassen.
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Anders als dem Steuerpflichtigen, der die GoBD-konforme Bereitstellung der Daten gewährleisten muss, droht Herstellern keine rechtliche Konsequenz. Allerdings können Unternehmen Schadensersatz fordern, wenn der Hersteller die GoBD-Konformität bestätigt, diese bei der Prüfung aber nicht gegeben ist. Um eine solche Situation zu vermeiden, sollten sich Hersteller – und Anwender frühzeitig mit der GoBD-Konformität der Systemschnittstellen auseinandersetzen und – sofern erforderlich – die nötigen Anpassungen vornehmen.
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