Konzernabschlussprüfung

Konzernabschlussprüfung: Was bedeutet das?

Bei der Konzernabschlussprüfung handelt es sich um eine verpflichtende Prüfung der Rechnungslegung eines Konzerns. Weil Konzerne i. d. R. große wirtschaftlich bedeutsame Akteure sind, unterliegt deren Rechnungslegung - der Konzernabschluss gem. § 316 Abs. 2 Satz 1 HGB - der gesetzlichen Prüfung durch einen Abschlussprüfer.

Die gesetzliche Konzernabschlussprüfung erstreckt sich über die Prüfung des Konsolidierungskreises, der Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse sowie die Konsolidierungsmaßnahmen.

Konzernabschlussprüfung: Was bedeutet das?

Risikoorientierter Ansatz

Wie auch bei der Jahresabschlussprüfung erfolgt die Konzernabschlussprüfung nach dem risikoorientierten Ansatz. Danach prüft der Wirtschaftsprüfer nicht nur, ob die Geschäfte im Unternehmen ordnungsgemäß ablaufen, sondern betrachtet darüber hinaus die individuellen Risiken des zu prüfenden Unternehmens. Dabei können Faktoren, wie z. B. die wirtschaftliche und konjunkturelle Lage, die Größe des Unternehmens oder komplexe IT-Strukturen zum Tragen kommen. Die Prüfungsdurchführung hat stets die Wirtschaftlichkeit im Auge zu behalten.

Gerade im Rahmen der Konzernabschlussprüfung wird das wirtschaftliche Ergebnis der Prüfung vor allem von Faktoren und Eigenheiten bestimmt, die sich durch die Konzernstruktur ergeben, wie z. B.

  • große Prüfungsteams,
  • viele Unternehmen,
  • mehrere, über die Landesgrenzen verteilte Kontaktpersonen,
  • verschiedene ERP-Systeme oder
  • große Datenmengen.

All dies macht die Prüfung aufwändig und erfordert vom Konzernabschlussprüfer, dass er - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen - den Überblick behält.

Wie aber kann die Prüfung im Rahmen des Konzernabschlusses für den Wirtschaftsprüfer effizient gestaltet werden?

Risikoorientierter Ansatz