Z3-Datenzugriff bei SAP-Systemen - Prüfer verlangen jetzt deutlich mehr

Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann der Datenzugriff bzw. die Datenüberlassung nach dem sog. Z3-Zugriff erfolgen. Seit Juni 2015 liegt eine bundeseinheitlich abgestimmten Datenanforderung bei SAP®-Systemen vor, die auf die bisher bekannten regional eingesetzten Datenanforderungen folgt und wesentlich erweitert wurde.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann der Datenzugriff bzw. die Datenüberlassung auf Wunsch des Steuerprüfers auch auf maschinell lesbarem Datenträger, dem sog. Z3-Zugriff, erfolgen. Der Finanzbehörde sind in diesem Fall mit den gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen alle zur Auswertung der Daten notwendigen Informationen in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung zu stellen.

Seit Juni 2015 liegt nun seitens der Finanzverwaltung eine Beschreibung einer bundeseinheitlich abgestimmten Datenanforderung bei SAP®-Systemen vor, die auf die bisher bekannten regional eingesetzten Datenanforderungen folgt und wesentlich erweitert wurde. Durch das neue bundeseinheitlich abgestimmte Modell ergeben sich sowohl Vorteile für den Prüfer als auch für den Steuerpflichtigen, der durch die definierten Datenanforderungen den Mindestumfang der geforderten Daten besser abschätzen kann.

Der Vergleich der Inhalte der einzelnen Datenanforderungs-Modelle zeigt, dass der Umfang mit dem neuen einheitlichen Standard im Gegensatz zu den regionalen Modellen wesentlich erweitert wurde.

Eine detaillierte Einschätzung über die „Standardisierung der Anforderung für den Datenzugriff“ gibt Rainer Böhle, stellvertr. Sprecher der Arbeitsgruppe Datenzugriff der DSAG, in dem gleichnamigen Artikel in der Zeitschrift BBK, Ausgabe 8.

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