Das neue FISG*: weitreichende Konsequenzen auch für Ihr IKS

Die Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes ist für die Sicherung der deutschen Wirtschaft von Bedeutung. Jüngste Vorkommnisse haben Schwachstellen in der Überwachung von kapitalmarktorientierten Unternehmen offenbart.

Um das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt zu stärken, hat der Gesetzgeber im Mai das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), welches bereits zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, verabschiedet. Das kürzlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz hat Auswirkungen auf zahlreiche weitere Gesetze (z. B. HGB, Abgabenordnung, Aktiengesetz, Geldwäschegesetz u.v.m.). Ziel ist die Stärkung der Bilanzkontrolle und die weitere Regulierung von Aufsichtsrat und Abschlussprüfung, um die Richtigkeit der Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen sicherzustellen.

Für börsennotierte Aktiengesellschaften bedeutet dies unter anderem die ausdrückliche, gesetzliche Notwendigkeit eines "angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems (IKS)". Des Weiteren wird die verpflichtende Errichtung eines Prüfungsausschusses für Unternehmen von öffentlichem Interesse gefordert.

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