Was haben Softwarehersteller mit der Erstellung einer Verfahrensdokumentation zu tun?

27.04.2023 | 1000 - 1100 Uhr

Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist für Unternehmen heute eine Pflicht, die sich aus den GoBD ergibt: dem Betriebsprüfer müssen alle Inhalte, Abläufe und Ergebnisse des Datenverarbeitungsverfahrens eindeutig und unverfälscht ersichtlich sein. Um die Feststellung formeller Mängel bei einer Betriebsprüfung zu verhindern, müssen Unternehmen daher eine Verfahrensdokumentation vorzeigen können.

Wer ist aber für die Erstellung der Dokumentation für den Technologieeinsatz verantwortlich? Muss ein Softwarehersteller eine Verfahrensdokumentation zur Verfügung stellen?


Inhalte

  • Verfahrensdokumentation als Pflicht für Unternehmen (GoBD)
  • Bereitstellung von Inhalten, Abläufen und Ergebnissen des Datenverarbeitungsverfahrens
  • Verantwortlichkeiten bei der Dokumentationserstellung für den Technologieeinsatz
Inhalte

Die Referenten

Frank Fenn
Caseware

Frank Fenn beschäftigt sich im Rahmen seiner Tätigkeit bei Caseware mit dem Thema Datenanalyse mit den Schwerpunkten GDPdU/GoBD. Er berät Unternehmenskunden von Caseware, insbesondere Steuerabteilungen und Rechnungswesen, hinsichtlich der Erfüllung der GoBD-Anforderungen. Dabei unterstützt er bei der Lösungsfindung, Kontrollen im Sinne der GoBD möglichst schnell und kosteneffizient für das Unternehmen einzurichten, auszuüben und zu protokollieren.

Jürgen Recha
interev® GmbH

Jürgen Recha und sein Team beschäftigen sich seit fast 20 Jahren mit den Themen IT-Revision und Datenschutz. Mit seinem Unternehmen interev® GmbH betreuen sie Kunden aus unterschiedlichen Rechtsformen in der DACH-Region, Polen, Ungarn, USA und Indien. Neben der Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten gehören zu seinem Leistungsportfolio u.a. die Prüfung von Software nach dem Prüfungsstandard IDW PS 880, bzw. bei der Integration von neuen IT-Systemen nach IDW PS 850, sowie die Begleitung bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation nach GoBD.