Modernisierung der Betriebsprüfung – Gerne, aber darf es etwas später sein?

Mit dem am 11.11.2022 verabschiedeten sogenannten DAC 7-Umsetzungsgesetz sind eine Reihe von Änderungen in das steuerliche Verfahrensrecht gelangt, die eine Modernisierung und insbesondere eine Digitalisierung der Betriebsprüfung zum Ziel haben. Die Bundesregierung setzt damit folgende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag (S. 166) um: „Im Bereich der Unternehmensbesteuerung ist es uns ein Anliegen, die Steuerprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen. Dafür setzen wir uns insbesondere für verbesserte Schnittstellen, Standardisierung und den sinnvollen Einsatz neuer Technologien ein.“

Dieser Technologieaspekt kommt in den neuen Vorschriften des § 147b AO „Verordnungsermächtigung zur Vereinheitlichung von digitalen Schnittstellen“ sowie im § 38 EGAO „Erprobung alternativer Prüfungsmethoden“ zum Ausdruck.

Lesen Sie in diesem Artikel die Analyse zu "Einführung eines einheitlichen Datenstandards beim Z3-Zugriff (§ 147b AO)".

Einführung eines einheitlichen Datenstandards beim Z3-Zugriff