BMF stellt Neuentwurf der GoBD vor

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Oktober 2018 einen Entwurf zur Neufassung der GoBD vorgestellt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Entwurf zur Aktualisierung / Neufassung der GoBD (Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Datenzugriff) vorgestellt.


Download: Entwurf der Neufassung der GoBD (PDF, 234KB)

 

Die wesentliche Neuerungen des Entwurfs sind:

  • Das Fotografieren von Belegen durch mobile Endgeräte (Mobiles Scannen) wird dem stationären Scanvorgang gleichgestellt
  • Zulässigkeit der bildlichen Erfassung durch mobile Endgeräte im Ausland
  • Das Verbringen von Papierbelegen ins Ausland mit anschließender Digitalisierung ist zulässig
  • Unter bestimmten Voraussetzung ist die Aufbewahrung einer Konvertierung ausreichend und es bedarf nicht weiter der Aufbewahrung der Ursprungsversion
  • Cloud-Systeme werden explizit in den Anwendungsbereich der GoBD einbezogen
  • Änderungen an einer Verfahrensdokumentation müssen historisch nachvollziehbar sein

Die Finanzverwaltung wird mit der Neufassung zum einen der Unternehmensrealität als auch den IT-technischen Gegebenheiten gerecht: Für die Unternehmen bedeuten die Änderungen eine erhebliche Vereinfachung.
(Quelle:  GoBD 2.0 Kommentierung der geplanten Neufassung, Stefan Groß, 29.10.2018, PDF, 487KB)


Auf unserer zugehörigen Themenseite finden Sie alle Informationen rund um die GoBD inkl. eines kurzen Erklärfilms ("Was sind die GoBD?"):

Was bedeuten die GoBD für Unternehmen?