Beschlossene Sache: Gesetz zum Manipulationsschutz an Kassensystemen

Manipulation an Kassensystemen? Nicht mit uns! Am 16. Dezember 2016 stimmte der Bundesrat dem zustimmungspflichtigen „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ zu und schiebt damit dem Steuerbetrug an deutschen Kassen einen Riegel vor. Zudem erhalten Steuerverwaltungen neue Prüfmöglichkeiten.

Manipulation an Kassensystemen? Nicht mit uns! Am 16. Dezember 2016 stimmte der Bundesrat dem zustimmungspflichtigen„Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ zu und schiebt damit dem Steuerbetrug an deutschen Kassen einen Riegel vor. Zudem erhalten Steuerverwaltungen neue Prüfmöglichkeiten.

Dem Gesetz nach müssen elektronische Registrierkassen ab dem 1. Januar 2020 durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt werden, um beispielsweise die Löschung oder Fälschung von Umsätzen zu verhindern. Die technischen Anforderungen für die Sicherungssysteme verantwortet das Bundesfinanzministerium (BMF). Die Zertifizierung soll künftig durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgen. Die eingesetzten, zertifizierten elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen dem Finanzamt innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems mitgeteilt werden. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Das Gesetz sieht weiterhin vor, die Steuerverwaltungen ab 2018 durch eine „Kassen-Nachschau“ zu unterstützen. Dabei kann die Einhaltung aller steuerrechtlichen Anforderungen rund um elektronische Registrierkassen künftig auch unangekündigt kontrolliert werden.

Beschlossene Sache: Gesetz zum Manipulationsschutz an Kassensystemen