Softwaretestat nach PS 880

Der sichere Nachweis der Ordnungsmäßigkeit von Anwendungen

Die Prüfung von Softwareprodukten mittels des Prüfungsstandard PS 880 vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bezieht sich auf die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit, unabhängig von deren Implementierung und Produktivsetzung. Dadurch weist der Softwareanbieter nach, dass sein Teil der Verantwortung im Rahmen der steuerrechtlichen Verpflichtungen geprüft und als positiv bestätigt wurde. Besonders unter Betrachtung der GoBD hat der Softwareanbieter die Grundsätze der Revision mit entsprechenden Mitteln einzuhalten. Neben den technischen Plausibilitäten und Kontrollfunktionen, der Einhaltung der handels- und steuerrechtlichen Grundsätze, gehört auch eine revisionssichere Verfahrensdokumentation zum Grundgerüst der Ordnungsmäßigkeit.  

Diese Dienstleistung wird durchgeführt durch unseren Kooperationspartner interev GmbH, dem Experten für die Entwicklung, Prüfung und Beratung von rechtssicheren IT-Geschäftsprozessen.      

Ziel Softwaretestat nach PS 880

Unsere Leistungen:

Vorgehensmodell einer Prüfung nach PS 880:

  • Aufnahme des Prüfungsgegenstands
  • Prüfung:
    • Projektmanagement
    • Softwareentwicklungsumgebung und -verfahren
    • Anwendung (vor Ort oder online)
    • Verfahrensdokumentation
  • Berichterstattung

Optional:

  • Vorheriger Workshop zur Prüfungsvorbereitung mit Vermittlung der Prüfungsinhalte und der Vorgehensweise
Consulting Dienstleistungspakete

Die Fakten im Überblick:

  • Projektumfang: Üblicherweise 10-15 Beratertage
  • Kosten: je nach Umfang und Anzahl der Teilnehmer