Statement zum IDW PS 731

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen neuen Prüfungsstandard entwickelt. Er soll Wirtschaftsprüfer, die für die Prüfung der kommunalen Haushaltswirtschaft herangezogen werden, dabei unterstützen, den Prüfungsgegenstand zu konkretisieren.

In einer Stellungnahme schildert Andreas Jürgens, BDO Concunia GmbH, seine Sicht auf den neuen Prüfungsstandard.

2. NKF-Fortentwicklungsgesetz für NRW

Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft als Erweiterung der Abschlussprüfung bei Gebietskörperschaften

"Ähnlich zur Prüfung nach § 53 HGrG wurde ein Fragenkatalog zu verschiedenen Themengebieten entwickelt. Dazu gehören die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Organisation der Verwaltungsleitung, die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Instrumentariums der Verwaltungsleitung sowie die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsleitungstätigkeit und die Prüfung der Rechenschaftslegung/Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

(Fast) ein Novum ist die Differenzierung in vier Aussagekategorien. Die Aussagekategorie "Prüfung mit hinreichender Sicherheit" kann dann durchgeführt werden, wenn das mit dem Prüfungsurteil verbundene Auftragsrisiko auf vertretbar niedriges Maß reduziert werden kann (hinreichende Sicherheit). Bei der Aussagekategorie "Prüfung mit begrenzter Sicherheit" kann hingegen das Auftragsrisiko nicht wie im ersten Fall reduziert werden, jedoch wird ein gewisses Sicherheitsniveau erreicht.

Während bei den ersten beiden Aussagekategorien ein Sollobjekt für die Prüfung vorliegt, geht man bei den folgenden beiden Aussagekategorien nicht mehr davon aus. Bei der "sachverständigen Stellungnahme" soll eine Beurteilung des Prüfers erfolgen, während "sachverständige Darstellung von bereitgestellten Informationen" nur eine Wiedergabe von Informationen durch den Prüfer beinhaltet.

Der Prüfungsstandard verdeutlicht weiterhin, dass es kein gemeinsames Verständnis im Kommunalrecht zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft in Deutschland gibt und mit diesem Standard letztendlich nur einzelne Themengebiete aufgriffen und behandelt werden. Daher ist bei einer Beauftragung mit der Gebietskörperschaft der Prüfungsumfang genau abzugrenzen und in der Berichterstattung zu verdeutlichen. Der Prüfungsstandard stellt somit eine Hilfestellung für eine mögliche Beauftragung dar."

Andreas Jürgens
Andreas Jürgens, BDO Concunia GmbH