Wie kann ich Risikomanagement im grenzüberschreitenden Warenverkehr betreiben?

Mit einem Internen Kontrollsystem.

Sie fragen sich, wie Sie innerhalb des Zoll- und Außenhandels Risiken überwachen und minimieren können? Die Antwort liegt auf der Hand – mit der Einrichtung eines Internen Kontrollsystems (IKS) für Zoll- und Außenwirtschaft (Custom Compliance Management-System/Trade Compliance Management-System).

Interne Kontrollsysteme sind in den meisten Unternehmensbereichen zur Minimierung von Risiken inzwischen selbstverständlich. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr werden die Tätigkeiten allerdings häufig nicht von den bestehenden Internen Kontrollsystemen abgedeckt. Diese sind aber im Zoll- und Exportkontrollumfeld zwingend, weil zum einen die Vorgänge und die IT Landschaft immer komplexer geworden sind, Datenmengen kontinuierlich steigen, die Anzahl der Transaktionen deutlich zugenommen hat, zum anderen bestehen Abhängigkeiten zwischen Bewilligungen und der Existenz eines zollrechtlichen internen Kontrollsystems (AEO).

Vielleicht kennen Sie das sogar: Bei der Berechnung von Zollwerten beispielsweise kann es immer wieder zu Unstimmigkeiten und falschen Wertangaben kommen. So führen fehlende Zurechnungstatbestände wie z. B. Lizenzgebühren, Beistellungen, Beförderungskosten bzw. Kosten für Umschließungen zu falschen Zollwerten und damit ggf. zur Entrichtung von zu niedrigen Abgaben.

Mit einem Internen Kontrollsystem.

Wie können Sie diesen Herausforderungen begegnen?

Diese Herausforderung bewältigen Sie am effizientesten durch ein digitales und automatisiertes IKS. Insbesondere im neuen Unionszollkodex (UZK) ist an verschiedenen Stellen mittelbar die Einrichtung eines IKS notwendig – das gilt auch für Nicht-AEOs.

Die Automatisierung der Kontrollen, zum Beispiel auf Basis der Software Alessa, bietet Ihnen die Möglichkeit, bei Auffälligkeiten rechtzeitig reagieren zu können. Ihr Fachwissen bzw. das Ihrer Mitarbeiter kann gezielt für die Klärung von möglichen Auffälligkeiten und Fehlern in der Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs eingesetzt werden. Nutzen Sie das gewonnene Zeitfenster für Korrekturen z. B. nach Art. 173 Abs. 3 UZK (Unionszollkodex) bei fehlerhaften Angaben in Zollanmeldungen oder für Meldungen von Auffälligkeiten im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen AEO-Monitorings nach Art. 25 Abs. 1 Buchst. i) UZK-DVO und minimieren Sie Ihre Steuerzinsbelastungen durch zeitnahe Berichtigungen nach § 153 Abs. 1 AO.

In vielen Fällen ist eine ausschließliche Anwendung des Vier-Augen-Prinzips nicht möglich, weil die Vielzahl der Vorgänge es nicht zulässt. Eine Automatisierung von Kontrollhandlungen auf Basis eines IT-gestützten Risikomanagementsystems ist deshalb zielführend.

Wie können Sie diesen Herausforderungen begegnen?

Was müssen Sie bei der Einrichtung eines IKS beachten?

Zur Einrichtung eines Internen Kontrollsystems für den Zollbereich, Custom Compliance Management-System/Trade Compliance Management-System, gehören vor allem folgende Komponenten:

  • Vollständige Verfahrens-/Prozessbeschreibungen (Import, Export, WuP…)
  • Risikobasierte Definition von Kontrollpunkten (IKS-Prüfpunkte)
  • IT-basierte Umsetzung der Kontrollen in Form von möglichst automatisierten Prüfungshandlungen
  • Festlegung von Verantwortlichkeiten / Intervallen
  • Durchgängiges kontinuierliches Monitoring dieser Kontrollen und deren Ergebnis
  • Einführung eines Workflows zur Überwachung des Korrekturprozesses
  • Sicherstellung einer Dokumentation und Archivierung
Was müssen Sie bei der Einrichtung eines IKS beachten?

Webinare & Co. zum Internen Kontrollsystem

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Downloads zum Internen Kontrollsystem im Zollbereich

  • Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser (138.91 KB)

    Erschienen in Der Zoll-Profi Ausgabe Sonderheft 2016 (Bundesanzeiger Verlag - Fachbereich Außenwirtschaft) Autoren: RA, StB Gabriel Kurt, AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg; Dipl.-Finanzwirtin (FH) Verena Walczewski, AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Münster


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